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Im Jahr 1925 beantragen Bürger von Bützow die Durchführung eines Volksbegehrens auf
Landtagsauflösung, um sich damit gegen den geplanten Verlust des Amtssitzes zu wehren:
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6. – 13. Dezember 1925,
Volksbegehren »Landtagsauflösung« [Bützow]
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Stimmen |
überhaupt |
v. H. |
Stimmberechtigte |
405.019 |
60,09 |
Ergebnis des Volksbegehrens |
30.167 |
7,45 |
Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung eines Drittels der Stimmberechtigten
notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.
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Quelle:
StatMSw 1931, S. 138
Anfang 1928 beantragt der Landbund die Durchführung eines Volksbegehrens,
mit dem eine Anklage des Staatsministeriums vor dem Staatsgerichtshof erreicht werden soll (Der Landbund hatte eine vorsätzliche Verletzung der Amtspflichten gesehen, da die nach
einer Unwetterkatastrophe 1927 bereitgestellten Mittel erst 1928 unter Abzug ausstehender Steuern und Pachten
ausbezahlt wurden):
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15. – 22. April 1928,
Volksbegehren auf Anklage gegen die Staatsminister Schroeder, Asch und Dr. Moeller beim
Staatsgerichtshof wegen vorsätzlich begangener Verletzung der Verfassung und verfassungsmäßiger Rechte [Landbund
Mecklenburg-Schwerin]
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Stimmen |
überhaupt |
v. H. |
Stimmberechtigte |
412.135 |
61,14 |
Ergebnis des Volksbegehrens |
62.258 |
15,11 |
Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung eines Drittels der Stimmberechtigten
notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.
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Quelle:
StatMSw 1931, S. 138
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