Das Memelgebiet
Überblick

Memelgebiet im Überblick Oberkommissare und Gouverneure des Memelgebietes Landtagswahlen im Memelgebiet Die Memelländischen Landesdirektorien Ereignisse 1918–1939

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Durch den Abschnitt X (Art. 99) des Versailler Vertrages wurde das Memelgebiet vom Deutschen Reich abgetrennt und der Völkerbundsverwaltung unterstellt. Seit 1924 ist das Memelgebiet durch die Memelkonvention ein autonomes Gebiet unter der Souveränität Litauens; Amtssprachen sind Deutsch und Litauisch.

Übersichtskarte (15 kB)
 

Regierungssystem

Memelstatut vom 8.5.1924, litauische Verfassung vom 25.5.1928.

Der Gouverneur

  • wird vom litauischen Präsidenten ernannt und hat ein Einspruchsrecht gegen erlassene Gesetze.

Das Landesdirektorium

  • besteht aus dem Präsidenten (vom Gouverneur ernannt) und bis zu vier weiteren Mitgliedern (vom Präsidenten ernannt);
  • benötigt das Vertrauen des Landtages.

Der Landtag (Seimelis)

  • hat 29 Mitglieder und wird auf fünf Jahre gewählt.

 

Wahlrecht

aktives Wahlrecht
Männer und Frauen ab 24 Jahre.
passives Wahlrecht
Männer und Frauen ab 30 Jahre.
Wahlsystem
eine Stimme je WählerIn;
ein Wahlkreis;
auf je 5.000 EinwohnerInnen fällt ein Sitz (1925–39: 29 Sitze);
Sitzverteilung nach der Methode d'Hondt (vgl. wahlrecht.de).

 

Verwaltung

Das Memelgebiet gliedert sich in den Stadtkreis Memel und drei Landkreise (Apskricin).

 

Statistische Angaben

Fläche:
2.416 km2.
Bevölkerung:
141.645 (59 je km2).
Verstädterung:
unter 2.000: 71,0 %; 2.000–20.000: 3,1 %; 20.000–100.000: 25,9 %.
Städte (1930):
Memel (Hauptstadt) 36.633, Heydekrug 4.350 EinwohnerInnen.
Nationalitäten:
deutsch 41,9 %, memelländisch 27,1 %, litauisch 26,6 %, sonstige 4,4 %.
Religionszugehörigkeit:
95 % Evangelische Christen.
Erwerbstätigkeit:
85.200 (60,2 %).
Berufsgliederung:
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 48,2 %, Industrie und Handwerk 16,7 %, Handel und Verkehr 8,7 %, Verwaltung usw. 3,6 %, häusliche Dienste 22,8 %.


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