Die Freie Hansestadt Bremen
Volksbegehren und Volksentscheide

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Am 7.12.1920 erklärt der Senat seinen Rücktritt; daraufhin fordern 49 Abgeordnete (also mehr als ein Drittel) gemäß § 53 Abs. 4 bremV einen Volksentscheid über die Frage eines Senatsrücktritts oder einer Bürgerschaftsauflösung:

9. Januar 1921,
   Volksentscheid über die Frage von Senatsrücktritt oder Bürgerschaftsneuwahl

  Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte ca. 212.000 ca. 66
abgegebene Stimmen   ca. 83
gültige Stimmen 175.597  
davon:
Ja-Stimmen (für Senatsrücktritt) 75.814 43,17
Nein-Stimmen (für Bürgerschaftsauflösung) 99.783 56,83

Da sich die Mehrheit für eine Bürgerschaftsauflösung ausspricht, finden am 20. Februar 1921 Neuwahlen statt.

Quelle: Schwarzwälder 1983, S. 279

 

Im Frühjahr 1932 beantragt die KPD die Durchführung eines Volksbegehrens auf Bürgerschaftsauflösung:

17. bis 24. Mai 1932,
   Volksbegehren »Bürgerschaftsauflösung«

  Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte ca. 260.000 ca. 77
Ergebnis des Volksbegehrens 5.214 ca. 2

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 20 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.

Quelle: Schwarzwälder 1983, S. 621

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