Der Freistaat Bayern
Volksbegehren und Volksentscheide

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18.02.1924 Ende der Eintragungsfrist für zwei von der BVP betriebenen Volksbegehren:

Das eine Begehren richtet sich auf Landtagsauflösung, während das zweite die Verfassung so abändern soll, dass zukünftige Verfassungsänderungen durch den Landtag mit einfacher Mehrheit möglich sind.

Beide Begehren sind erfolgreich, der Volksentscheid über Landtagsauflösung erledigt sich durch Selbstauflösung am 21.2.1924.

Die genauen Ergebnisse der Volksbegehren konnten noch nicht ermittelt werden.

 

Volksentscheid über ein Gesetz zur Umgestaltung der Bayerischen Verfassung

Volksentscheid am 6. April 1924 Stimmen
überhaupt v. H.
Stimmberechtigte 4.279.507 57,83
abgegebene Stimmen 3.034.574 70,91
gültige Stimmen 2.873.320 94,69
davon:
Ja-Stimmen 1.377.839 47,95
Nein-Stimmen 1.495.481 52,05

Um eine Verfassungsänderung herbeizuführen, bedarf der Volksentscheid der Beteiligung von mindestens 40 % der Stimmberechtigten sowie der Zustimmung der Mehrheit; da keine Mehrheit erreicht wurde, wird die erstrebte Verfassungsänderung verworfen.

Quelle: StatJBBay 1926, S. 628

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