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1919 |
22.04. | Der Kommunallandtag
beschließt eine 5-Punkte-Erklärung: Unteilbarkeit Hohenzollerns,
ggf. Beteiligung an einem Land Großschwaben, aktuell keine
Veranlassung zu einer Trennung von Preußen, ggf. Volksbefragung,
Erhaltung des Kommunalverbandes auch bei einer Neugliederung. | |